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FG Niedersachsen, 17.04.1997 - V 416/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 355 Abs. 1 AO; § 10 Abs. 1 UStG; § 172 Abs. 1 Nr. 2 d AO ; Art. 164 EGV
Haftung eines EU-Mitgliedstaates bei nicht fristgerechter Umsetzung einer Richtlinie; Antrag eines Spielhallenbetreibers auf Herabsetzung der Umsatzsteuerfestsetzungen ; Bestandskraft eines Steuerbescheides als Ablehnungsgrund einer beantragten Umsatzsteuerherabsetzung; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines EU-Mitgliedstaates bei nicht fristgerechter Umsetzung einer Richtlinie; Antrag eines Spielhallenbetreibers auf Herabsetzung der Umsatzsteuerfestsetzungen ; Bestandskraft eines Steuerbescheides als Ablehnungsgrund einer beantragten Umsatzsteuerherabsetzung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- EuGH, 05.05.1994 - C-38/93
Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.1997 - V 416/95
Mit Schreiben vom 24. November 1994 beantragte der Kläger, die Umsätze aus den Geldspielautomaten für die Streitjahre 1988 und 1990 entsprechend der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Mai 1994 (Az.: C 38/93, BStBl II 1994, 548) entgeltsmäßig auf den Kasseninhalt zu beschränken und die Umsatzsteuer entsprechend herabzusetzen.Aus der Vorabentscheidung des EuGH in der Rechtssache ... (C 38/93 vom 5. Mai 1994) ergebe sich, daß § 10 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) keine ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmung des Art. 11 Teil A Abs. 1 a der 6. EG-Richtlinie darstelle.
Allerdings hat der EuGH mit Urteil vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache ... (Az.: C 38/93, BStBl II 1994, 548) entschieden, daß bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit der gesetzlich zwingend festgelegte Teil der Gesamtheit der Spieleinsätze, der den an die Spieler ausgezahlten Gewinne entspricht, nicht zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage gehört.
- EuGH, 25.07.1991 - C-208/90
Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General
Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.1997 - V 416/95
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe in der Rechtssache ... (C - 208/90, EuGE 1991 I, S. 4292 ff.) entschieden, daß nationale Rechtsbehelfsfristen dem Steuerpflichtigen nicht entgegengehalten werden könnten, wenn der betreffende Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) eine EG-Richtlinie nicht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe.Eine Durchbrechung der Bestandskraft läßt sich nicht aus dem Urteil der EuGH vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache ... (C 208/90, EuGHE 1991 I S. 4292 ff.) herleiten.
- BFH, 21.03.1996 - XI R 36/95
Keine "Emmott'sche Fristenhemmung" bei richtlinienwidriger Auslegung und …
Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.1997 - V 416/95
Die bloße nicht richtlinienkonforme Auslegung von im übrigen ordnungsgemäß in innerstaatliches Recht umgesetzten EG-Richtlinien führt nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Emmott jedoch nicht zur Durchbrechung innerstaatlicher Rechtsbehelfsfristen (vgl. BFH, Urteil vom 21. März 1996 XI R 36/95, BStBl II 1996, 399 mit dem Hinweis, daß die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde mit Beschluß vom 23. Dezember 1996 nicht zur Entscheidung angenommen wurde). - BFH, 29.01.1987 - V R 53/76
Geldspielautomat - Steuerbarer Umsatz - Entgelt - Spielen - Schätzung des …
Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.1997 - V 416/95
Das Urteil stand damit im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der zufolge auch jene Geldstücke zum Entgelt gehörten, die in Gestalt von Gewinnen an die Spieler ausgeschüttet werden (zuletzt: BFH, Urteil vom 29. Januar 1987 V R 53/76, BStBl II 1987, 516 m.w.N.).